Bürobedarf – Rahmenvereinbarung für Kommunen
Kommunale Sonderkonditionen für mehr als 12.000 Markenartikel aus den Bereichen Bürobedarf, Technik und Möbel bei OTTO Office.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat mit der Firma OTTO Office GmbH & Co KG, Fabriciusstraße 105a, 22177 Hamburg, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gegenstand ist die Lieferung des OTTO Office-Sortiments an kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, Landkreise und Zweckverbände) und deren Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten und Unternehmen (die kommunale Beteiligung muss über 50 % liegen wie z.B. Stadt-/Gemeindewerke, Wasser- und Abwasserbetriebe pp.).
10 % Kommunalrabatt auf das Sortiment bei OTTO Office
Die berechtigten Kommunen und sonstigen berechtigten kommunalen Unternehmen erhalten mit jeder Bestellung einen Sofortrabatt in Höhe von 10 % des Nettowarenwertes der Bestellung. Bei Retouren und sonstigen Gutschriften erfolgt eine anteilige Belastung des für den retournierten oder gutgeschriebenen Auftrag gewährten Rabattes. Überschreitet der jährliche Nettoumsatz (Nettowarenwert minus Nettogutschriften minus Nettoretouren) 2.000 Euro, gibt es einen weiteren Bonus in Höhe von 2 %, bezogen auf den jährlichen Nettoumsatz. Der Bonus wird als Gutschrift auf das jeweilige Kundenkonto gewährt. Maßgeblich für den Zusatzbonus von 2 % ist der zum 31.12. des jeweiligen Jahres erzielte Nettoumsatz.
Das Verfahren:
Die Sonderkonditionen dieser Rahmenvereinbarung finden bei Bestellungen erst dann Anwendung, wenn die Autorisierung seitens der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) erfolgt ist und OTTO Office das Kundenkonto des Mitgliedes für die Konditionen frei geschaltet hat. Zur Autorisation schicken Sie bitte das beigefügte Antwortfax an die KWL. Es wird dann ein Kundenkonto für Sie eingerichtet und OTTO Office sendet Ihnen einen Katalog und eine Kurzinformation über die Vereinbarung zu.
Ansprechpartner:
Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL)
Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Herr Hoppe: Telefon: 0511/30285-77
Herr Kuntze: Telefon: 0511/30285-57
Telefax: 0511/30285-76
E-Mail: kwl@nsgb.de
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