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Rahmenvertrag Funk der KWL

Der Städte- und Gemeindebund hat darüber informiert, dass wegen der Verzögerungen bei der Einführung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit einer örtlichen Umsetzung in den Städten und Gemeinden nicht vor dem Jahr 2011 zu rechnen sein dürfte. Entgegen den bisherigen Annahmen dürften sowohl im 2m Funkbereich als auch im 4m Funkbereich noch analoge Endgeräte im Kommunalbereich benötigt werden. Im Analogfunk ergibt sich damit die folgende Situation:

2m-Analogfunk:

Durch die Kaufzurückhaltung in den letzten Jahren sind insbesondere in der nichtpolizeilichen BOS die Funkgeräte in einem teilweise grenzwertigen technischem Zustand. Weiterhin werden nicht wenige kommunale Träger des Brandschutzes für den Einsatzstellenfunk wie bisher auch langfristig auf den analogen 2m Funk setzen. Das bedeutet, dass nach wie vor 2m Funkgeräte benötigt werden. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt auch der Einsatzstellenfunk durch das digitale Funknetz abgelöst werden, benötigt man jedoch immer noch solange den 2m Funk, bis alle Gebäudeinhousefunkanlagen auf Digitalfunk umgestellt worden sind. Vorsichtige Schätzungen von Branchenkennern gehen für den Bereich der Gebäudefunkanlagen von einem Betrieb bis nach 2020 aus. Wir empfehlen, bei der Beschaffung im 2m Bereich gezielt auf das Modelljahr der FUG 11b zu achten.

4m-Analogfunk:

Hier ist die Situation ähnlich wie beim 2m Funk. Allerdings ist hier der zeitliche Rahmen nicht so weitläufig. Jedoch gibt es hier auch Geräte, die kurz vor der "Kaputtreparatur" stehen.

Um die Nachfragen nach Bezugsmöglichkeiten für kurzfristig zu ersetzende Endgeräte im 2m und auch im 4m Band des (analogen) Funksystems zu befriedigen, haben wir mit einem Lieferanten einen Rahmenvertrag über den Bezug von BOS Geräten der Typen FUG 11b und FUG 13b abgeschlossen, um Bedarfslücken im Übergangszeitraum des 4m Bandes abdecken zu können bzw. um im 2m Bereich auch langfristig zu einer gesicherten Versorgung mit Funkgeräten zu kommen.

Vertragspartner ist die Fa. Coler GmbH & Co. KG, Albersloher Weg 275, 48155 Münster, Tel. 0251/6710-500, Fax 0251/6710-510. Diese Firma ist Lieferant von Sprechfunkgeräten der Fa. ICOM. Aktuell bietet z.B. die Firma, bei Bezug über den Rahmenvertrag ein FUG 13b von ICOM incl. 230 V Ladegerät schon für rund 660,00 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer an.

Bitte beachten Sie, dass die Kommunen in Niedersachsen zu Einkaufskonditionen (Einkaufspreis in den Preisübersichten) beliefert werden. Neben günstigen Preisen des Rahmenvertrages wird seitens des Lieferanten eine Garantie von 36 Monaten ohne Aufpreis gewährt.

Bestellungen erfolgen ausschließlich über die Fa. Coler.

Informationsmaterial finden Sie in der Rubrik „Downloads". Auf Anforderung übersenden wir auch Preislisten an kommunale Bedarfsträger.
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 [Ho]
 07.10.2009
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